Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsleistungen der TalentBrücke GmbH (nachfolgend „TalentBrücke" oder „wir") gegenüber Bewerbern und Arbeitgebern.
TalentBrücke ist als Personalvermittler tätig und bringt Arbeitgeber und Arbeitssuchende zusammen. Die Vermittlung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TalentBrücke und
- Arbeitssuchenden (nachfolgend „Bewerber")
- Unternehmen, die Personal suchen (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Arbeitgeber")
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Bewerbers werden nicht anerkannt, es sei denn, TalentBrücke stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen für Bewerber
(1) Kostenfreiheit: Die Vermittlungsleistungen von TalentBrücke sind für Bewerber vollständig kostenfrei. Es entstehen keine Gebühren oder sonstigen Kosten.
(2) Vermittlungsleistung: TalentBrücke bemüht sich, für den Bewerber eine passende Stelle zu finden. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht.
(3) Beratung: TalentBrücke bietet kostenlose Karriereberatung und Unterstützung bei der Bewerbung an.
(4) Vertraulichkeit: Alle Bewerberdaten werden vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben.
(5) Pflichten des Bewerbers:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen
- Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitteilen
- TalentBrücke über Jobzusagen informieren
- Vereinbarte Termine einhalten
§ 3 Leistungen für Auftraggeber
(1) Vermittlung: TalentBrücke vermittelt geeignete Bewerber für offene Positionen des Auftraggebers.
(2) Vorauswahl: TalentBrücke führt eine Vorauswahl der Kandidaten durch und präsentiert nur geeignete Bewerber.
(3) Beratung: TalentBrücke berät den Auftraggeber bei der Stellenbeschreibung und Kandidatenauswahl.
(4) Ersatzvermittlung: Bei Ausfall eines vermittelten Mitarbeiters innerhalb der Probezeit bietet TalentBrücke nach Möglichkeit eine kostenlose Ersatzvermittlung an.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vermittlungsvertrag zwischen TalentBrücke und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Auftragserteilung zustande.
(2) Mit Bewerbern kommt der Vertrag durch Registrierung oder Übermittlung von Bewerbungsunterlagen zustande.
(3) TalentBrücke ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Vergütung
(1) Für Bewerber: Die Vermittlung ist für Bewerber immer kostenfrei.
(2) Für Auftraggeber: Die Vergütung für Vermittlungsleistungen an Auftraggeber wird in separaten Verträgen vereinbart.
(3) Fälligkeit: Die Vermittlungsprovision wird nach erfolgreicher Vermittlung und Arbeitsantritt des Kandidaten fällig.
(4) Erfolgreiche Vermittlung: Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem von TalentBrücke vorgestellten Bewerber ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
§ 6 Datenschutz
(1) TalentBrücke verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verarbeiten.
(2) Bewerberdaten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung an Dritte weitergegeben.
(3) Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 7 Mitwirkungspflichten
(1) Bewerber verpflichten sich:
- Vollständige und korrekte Angaben zu machen
- TalentBrücke über relevante Änderungen zu informieren
- An vereinbarten Gesprächen teilzunehmen
- Jobzusagen unverzüglich mitzuteilen
(2) Auftraggeber verpflichten sich:
- Vollständige Stellenbeschreibungen bereitzustellen
- Rückmeldungen zeitnah zu geben
- TalentBrücke über Einstellungen zu informieren
- Bewerberdaten vertraulich zu behandeln
§ 8 Haftung
(1) TalentBrücke haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TalentBrücke nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) TalentBrücke übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bewerber: Der Vertrag mit Bewerbern kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beiderseits beendet werden.
(2) Auftraggeber: Die Vertragslaufzeit mit Auftraggebern wird individuell vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform oder in Textform (E-Mail).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand: Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(4) Änderungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Fragen zu den AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: info@talentbruecke.de
Telefon: +49 170 45839261
Stand dieser AGB: 14.1.2026
TalentBrücke GmbH | Maximilianstraße 15 | 80539 München